Die 1000-Punkte-Regel – wie werden ADR Punkte berechnet?

Immer wieder finden sich Aussagen, wie diese: „Wir bleiben unter den 1000 Punkten. Das ist doch kein richtiges Gefahrgut“ oder „Mit Gefahrguthaben wir nichts zu tun, weil wir unter 1000 Punkte bleiben.“
Es ist Zeit, diesen Mythos einmal genauer zu durchleuchten.

Lesen Sie hier, wie Sie die Punkte für die 1000-Punkte-Regel berechnen und welche Vereinfachungen dies mit sich bringt.

Bei welchem Verkehrsträger gibt es die Punkte und Punktgrenze?

Bedeutung hat die 1000 Punkte-Regel grundsätzlich nur im Straßentransport von Gefahrgütern. Im Seetransport oder auch bei der Luftfracht findet die so genannte 1000 Punkte Regelung keine Anwendung. Dieser Beitrag bezieht sich daher auf den Straßentransport von Gefahrgut. Hier ist bekanntlich das ADR anzuwenden.

Grundsätzliche Verhaltensregeln bei Gefahrgut

Der Gefahr, die von einem Transport von gefährlichen Gütern ausgeht, trägt der Gesetzgeber durch den Erlass von Gesetzen und Verordnungen Rechnung. Alle Beteiligte müssen sich insbesondere an die Regeln des ADR und der GGVSEB halten (unseren Beitrag zu den Beteiligten finden sie HIER).

Einfach gesagt: Gefahrgut muss speziell verpackt und gekennzeichnet werden damit der Transport sicher durchgeführt werden kann. Ebenso unterliegen die Fahrzeuge gewissen Anforderungen in Bezug auf die Ausrüstung sowie deren Bauvorschriften. So wird zum Beispiel eine bestimmte Menge an Feuerlöscher benötigt – abhängig von der Größe des Fahrzeugs. Die Beförderungspapiere, wie Frachtbrief oder Lieferschein, müssen genau definierte Angaben enthalten. Zudem müssen alle Mitarbeiter vor der ersten Beförderung entweder unterwiesen (so der Fachausdruck im ADR) oder geschult (z.B. beim ADR-Schein) worden sein.

Was bedeutet dies in der Praxis?

Konsequenterweise bedeutet dies, dass Sie bereits bei kleinen Mengen Gefahrgut ein hoher und intensiver Aufwand betreiben müssten. Alle Fahrzeuge müssten wie oben beschrieben ausgerüstet und die Fahrer geschult worden sein.

Wie könnte man den Aufwand reduzieren?

Hierfür wurde nun unter anderem die 1000 Punkte Regelung geschaffen. Jedem Gefahrgut wurde je nach Gefährlichkeit ein Faktor (Zahlenwert 0, 1, 3 oder 50) zugeordnet. Um die Gefahrguttabelle übersichtlich zu gestalten, werden diese Faktoren aber nicht direkt in die Tabelle eingetragen. Eine Kennziffer (0, 1, 2, 3, oder 4) tritt an deren Stelle – die so genannte Beförderungskategorie (Bk). Mit deren Hilfe lässt sich nun für jedes Gefahrgut der Punktewert errechnen.

Berechnungsfaktoren

Wie werden nun ADR Punkte bei Gefahrgut berechnet?

Zur Berechnung der Punkte werden bei festen Stoffen das Gewicht in kg mit dem Faktor multipliziert. Bei flüssigen Stoffen wird die Netto Menge in Liter mit dem Faktor multipliziert.

Fallbeispiel:

Es sollen 2 Kanister mit je 5 Liter des folgenden Gefahrguts befördert werden: UN 1263 Farbzubehörstoffe, Gefahrgutklasse 3, Verpackungsgruppe 1 Beförderungskategorie 1

Rechenweg: Nettogewicht x Faktor = Punkte
Lösung: 10 Liter x 50 = 500 Punkte

Die 10 Liter Farbzubehörstoffe haben also bereits 500 Punkte.

Beispiel für eine Punkteberechnung bei unterschiedlichen Gefahrgütern:

Beispielrechnung

Die Eintragung im Beförderungspapier muss wie folgt aussehen:

Beispielsumme

Kommen nun noch weitere Gefahrgüter hinzu, werden die 1000 Punkte schnell überschritten. Der Fahrer muss darauf achten, wie viele Punkte er auf seinem LKW transportiert – vor allem auch. Das gilt auch, wenn während einer Tour Güter ab- oder vor allem hinzugeladen werden. Daher müssen auf dem Beförderungspapier diese Punkte notiert werden.

Gegenstände mit gefährlichen Gütern und Gase müssen besonders betrachtet werden – dabei helfen wir Ihnen gerne!

Gibt es Gefahrgüter, die keine Punkte haben?

Ja, die gibt es. Gefahrgüter, die in Begrenzten Mengen verpackt sind und transportiert werden oder die vom ADR freigestellt werden, bekommen keine Punkte. Zudem alle Gefahrgüter, die unter die Beförderungskategorie 4 fallen. Dazu zählen insbesondere leere, ungereinigte Verpackungen, in denen sich noch Gefahrgutreste befinden.

Was bedeutet es, wenn die 1000 Punkte nicht überschritten wurden?

Für den Absender oder dessen Auftraggeber
Die Frachtkosten sind im Regelfall geringer als bei Gefahrgutsendungen deren Wert bei über 1000 Punkten liegt. Ebenso besteht für den Absender zumindest in Deutschland nicht die Pflicht einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.

Für den Verpacker und Verlader
Ist die Frage, ob das Fahrzeug über oder unter 1000 Punkte bleibt fast irrelevant. Die Auswahl der Verpackung, der Verpackungsvorgang, die Kennzeichnung und Bezettelung, die Verladung und die Ladungssicherung bleiben unabhängig von der Punktezahl bestehen. D.h. Sie müssen immer entsprechend den Vorschriften des ADR durchgeführt werden. Lediglich bei der Erstellung des Beförderungspapiers ist bei einem Transport von unter 1000 Punkten die Punktezahl auszuweisen. Für den Fall das die 1000 Punkte überschritten werden, sollte der Verlader darauf zu achten, dass der Fahrzeugführer die orangene Warntafel anbringt bzw. öffnet und im Besitz eines ADR Scheins ist.

Für das Fuhrunternehmen und für die Fahrer
Transportiert ein Fuhrunternehmen Gefahrgut immer bis max. 1000 Punkte, so kann es auf die im ADR bestimmten Ausrüstungsgegenstände – wie z.B. Schutzbrille, Kanalabdeckung, Orangefarbene Warntafel und Placards (Großzettel) – verzichten. Es muss ein geprüfter 2 Kg ABC – Feuerlöscher (unabhängig von der Fahrzeuggröße), eine Warnweste pro Besatzungsmitglied, ein selbst-stehendes Warndreieck sowie ein Verbandskasten mitgeführt werden. Bei dem Feuerlöscher bitte die 2-jährige Prüffrist beachtet.
Die Fahrer müssen nur nach ADR (1.3) unterwiesen werden. Sollten mehr als 1.000 Punkte Gefahrgut an Bord sein, muss der Fahrer zwingend einen ADR-Schein haben.
Der Fahrer muss weder die orangefarbene Warntafel noch die Placards anbringen, wenn die 1000 Punkte nicht überschritten wurden.

Zusammenfassung

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Markus Höhfeld

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