Gefahrstoffkataster Erstellung. Wir helfen Ihnen!

Sie müssen den Behörden einen Kataster nach dem Wasserhaushaltsgesetz vorlegen? Der Kataster wird für die Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Arbeitsschutzes benötigt? Dann brauchen Sie einen professionellen Gefahrstoffkataster! Wir helfen Ihnen, für eine unkomplizierte und schnelle Ersterstellung.

Wer benötigt ein Gefahrstoffkataster?

Jeder, der mit Gefahrstoffen Umgang hat, diese lagert oder transportiert, muss gemäß §6 GefStoffV einen Gefahrstoffkataster anlegen. In diesem werden Angaben zur Stoffbezeichnung, zur Einstufung der Gefährlichkeit, zu Lagermengen, Einsatzbereichen und Lagerbereichen festgehalten. Aus dieser Datensammlung können dann relevante Schutzmaßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit abgeleitet werden, der Gefahrstoffkataster wird aber auch für die Gefährdungsbeurteilung gebraucht.

Wofür wird ein Gefahrstoffkataster gebraucht?

Der Gefahrstoffkataster ist im Endeffekt eine Datenbank, die Ihnen dabei hilft, den Überblick zu behalten, welche Gefahrstoffe Sie zusammen lagern dürfen und welche nicht. In einem von uns erstellten Kataster werden Sie diese wichtigen Informationen finden.

Informationen des Gefahrstoffkatasters

Spraydosen 500x500

Sie finden folgende Informationen in unseren Gefahrstoffkatastern:

Analyse nach Lagerklassen
Analyse der Zusammenlagerungsverbote
Zusammenladungsverbote
Analyse der Wassergefährdung
Analyse der H- und P-Sätze
Informationen nach ADR:

  • Begrenzte Mengen
  • Verpackungsgruppe
  • Umweltgefährdung
  • Bezettelung
  • Zusammenladungsverbote
  • etc.

Je nach Bedarf, fügen wir weitere Informationen hinzu:

  • Brandschutz Maßnahmen
  • Entsorgung
  • Erste-Hilfe Maßnahmen (Wichtig für Ersthelfer)

So gehen wir vor!

Sicherheitsdatenblätter

Am besten wäre es, wenn Sie uns für alle Ihre Artikel die österreichisch/deutsch formatierten Sicherheitsdatenblätter in ungeschützten PDF-Dokumenten, zur Verfügung stellen würden. Falls das nicht möglich sein sollte, da Ihnen diese Information in anderer Form vorliegen, werden wir im Gespräch eine Lösung finden.

Erstellung des Katasters

Mit den von Ihnen bereitgestellten Informationen erstellen wir dann einen professionellen Kataster, der alle relevanten Daten enthält. Diesen stellen wir Ihnen dann in Form einer strukturierten Excel-Liste zur Verfügung, welche Sie ganz problemlos in andere Systeme, SAP beispielsweise, einspeisen und weiterverarbeiten können.

Analyse und Auswertung

Nachdem der Kataster erstellt wurde, gehen wir die Daten durch und gleichen sie mit den gültigen Verordnungen und Richtlinien für Lagerung und Transport von Gefahrstoffen und -Gütern ab (z.B.: AwSV, LöRüRl, TRGS, ADR).

Unser Spezialist für die Gefahrstoffkataster Erstellung

Markus Höhfeld ist Betriebswirt mit Schwerpunkt Logistik, Referent für Gefahrstoffrecht auf verschiedene Kongressen und publiziert regelmäßig beim Forum-Verlag.

Markus Höhfeld

Gefahrstoffkataster Erstellung Preise

Erstellung des Katasters

18,50 €/ Produkt
  • Einmalige Ersteinrichtung: € 55,-.
  • Pflege des Katasters pro Produkt/SDB und Jahr: € 10,50
  • Erstellung von englischen oder proprietären Sicherheitsdatenblättern: nach Vereinbarung

Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.

Rahel Küffner

Expertin Kundenkommunikation

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    Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter https://prosafecon.at/datenschutz

    Gefahrstoffkataster – FAQs

    Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, einen Kataster zu führen?

    Ja, da §6 der Gefahrstoffverordnung den Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe anzulegen und zu führen.

    Muss ich auch einen Kataster nach ADR erstellen?

    Im ADR wird ein Kataster nicht unbedingt verlangt. In der alltäglichen Praxis kann es allerdings sehr hilfreich sein, wenn alle Informationen, die für Gefahrgut relevant sind, an einem Ort gesammelt und auf einen Blick einsehbar sind.

    Führen Sie auch eine Analyse mit Blick auf das Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) durch?

    Wir analysieren im Rahmen der AwSV und der Muster-Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie. Von uns werden Sie informiert, welcher AwSV-Stufe Sie angehören und wie hoch dementsprechend das Rückhaltevolumen sein muss.

    Inwiefern ist ein Kataster hilfreich bei der Lagerung?

    In unserem Kataster finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Stoffe Sie zusammen lagern dürfen und welche nicht. Es wäre ohne einen solchen Gefahrstoffkataster sehr einfach, schnell den Überblick zu verlieren, besonders, wenn Sie mit einer größeren Anzahl von Gefahrstoffen arbeiten.

    Ist der Kataster auch im Produktionsbereich einsetzbar?

    Grundsätzlich schon, allerdings könnten dann möglicherweise einige Information fehlen, die in §6 der Gefahrstoffverordnung festgeschrieben sind (z.B. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können).

    Was steht in der Gefahrstoffverordnung?

    Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schreibt Regeln und Richtlinien für Schutzmaßnahmen, die Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen und -Gütern arbeiten, schützen sollen, vor. Bei der Arbeit mit beispielsweise hochentzündlichen, giftigen oder ätzenden Stoffen, grundsätzlich alle Stoffe, die potenziell gefährliche physikalische oder chemische Eigenschaften haben, müssen Ihre Mitarbeiter optimal geschützt werden, um Unfälle vorzubeugen oder deren Schaden so gering wie möglich zu halten. Weitere und genauere Informationen können Sie in der offiziellen Verordnung des Bundesamtes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nachlesen.

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