Brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten? – Der Test
Benötige ich einen Gefahrgutbeauftragten oder bin ich von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit?
Die Frage, wer einen Gefahrgutbeauftragten benötigt, ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer nicht ganz klar. Das ist auch kein Wunder, den von der Pflicht die gemäß § 11 GGBG gilt:
„Unternehmen, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter nach den gemäß § 2 Z 1 bis 3 in Betracht kommenden Vorschriften oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Befüllen oder Verpacken sowie Be- oder Entladen, mit Ausnahme des Entladens am endgültigen Bestimmungsort, umfassen, haben eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen..“
Davon gibt es Ausnahmen. Ob eine dieser Ausnahmen auch für Ihr Unternehmen gilt, können Sie hier herausfinden. Wir wollen Ihnen das Leben ein Stück weit einfacher machen und haben dafür einige Fragen vorbereitet.
Wenn Sie die nachfolgenden Fragen bearbeitet haben, erhalten Sie IN JEDEM FALL eine Antwort auf die Frage „brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten?“ oder reicht z.B. eine Unterweisung nach Gefahrgutrecht schon aus? Die Beantwortung dauert etwa 2-5 Minuten. Danach wissen Sie was für Ihr individuelles Unternehmen gilt:
Sie haben noch weitere Fragen? Kein Problem rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns!
Sie wollen noch mehr wissen? Dann lesen Sie zum Thema der „1000 Punkte Regel“ in unserem Blog weiter.
Quellen:
Cornelia Klaubert
